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Beeindruckende Solidarität mit Volker Wiemann! – Prozess gegen Verunglimpfung in einer neonazistischen Homepage

Volker Wiemann – Gründungsmitglied des Antifaschistischen Arbeitskreises Detmold im Jahre 1981 – setzte sich mittels einer zivilen Unterlassungsklage gegen einen verunglimpfenden Internetartikel einer Detmolder Neonazigruppe zur Wehr. Diese Klage wurde nun verhandelt. Das Ergebnis: Der Beklagte – Mitglied einer örtlichen Neonazigruppe – darf die verunglimpfenden Inhalte nicht weiter verbreiten und trägt Gerichts- und Anwaltskosten!

Die Neonazigruppe war in der Vergangenheit schön häufiger im Blickfeld der Polizei, da sie beispielsweise nach dem Bekannt werden der NSU(Nationalsozialistischer Untergrund)-Morde das Logo eines Bekennervideos der NSU den rosaroten Panther in ihren Veröffentlichungen benutzte. Kenner der Szene berichten von eindeutigen rassistischen Inhalten des Internetauftrittes, Verherrlichung von SS-Verbrechern wie Priebke, Unterstützung der Vertreibung einer Sintifamilie in Pivitsheide durch rassistisch motivierte Jugendliche, Aufrufe zu bundesweiten Aktivitäten der Neonazis und ähnlichem mehr.

„Ich habe mich sehr gefreut, dass mich so viele Menschen aus Detmold durch ihre Anwesenheit in der öffentlichen Verhandlung unterstützten und so den Neonazis zeigten, dass die demokratische Öffentlichkeit solche Angriffe gegen Antifaschisten nicht akzeptiert“, so Volker Wiemann.